Hagelschaden FirmenwagenAdobeStock_207915532, Daniel Jędzura_Hagelschaden Firmenwagen

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Erhält ein Arbeitnehmer zusätzlich zum monatlichen Gehalt bestimmte Güter oder Dienstleistungen, handelt es sich um einen Sachbezug. Dies kann beispielsweise ein Firmenwagen sein, der auch privat genutzt wird.

Lassen sich am Dienstwagen Schäden feststellen, ist das selbstverständlich ärgerlich – vor allem dann, wenn der Halter des Fahrzeuges an diesen keine Schuld trägt.

Kommt es zu einem Schadensfall am Dienstwagen, gilt es in erster Linie, einen kühlen Kopf zu behalten und richtig zu reagieren. Wer für die entstandenen Kosten aufkommen muss, wenn der Firmenwagen einen hohen Hagelschaden erleidet und eine professionelle Dellen- und Hagelschaden Reparatur nötig wird, erklärt der folgende Beitrag.

Hagelschaden: So ist mit den Kosten zu verfahren

Der GDV, der Gesamtverband der Deutschen Versicherer, schätzt, dass das Jahr 2021 eines der teuersten aller Zeiten war. Deutschland erlebte im Juni dieses Jahres nämlich eine weitreichende Serie von Unwettern. Die daraus resultierenden versicherten Schäden beliefen sich auf circa 1,7 Milliarden Euro.

Schäden durch Hagel traten dabei allein bei etwa 275.000 Fahrzeugen auf. Die Kosten für die Versicherer betrugen rund 700 Millionen Euro. Seit dem Beginn der statistischen Aufzeichnungen stellte das Jahr 2021 den viertgrößten Hagelschaden für die Kfz-Versicherungen dar.

Grundsätzlich können Hagelkörner für die Versicherten gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Der Hagel kann zwar auch nur leichte Schäden verursachen, er ist jedoch auch fähig, für einen wirtschaftlichen Totalschaden zu sorgen.

Ergibt sich in einem Firmenfuhrpark ein Hagelschaden, werden die Kosten in der Regel durch die Voll- oder die Teilkaskoversicherung übernommen. Kommt es jedoch an einem Leasingfahrzeug zu einem Schaden durch Hagel, ist dieser umgehend dem jeweiligen Leasinggeber zu melden. In vielen Fällen sind Hagelschäden durch die mit dem Leasingvertrag verbundenen Versicherung abgedeckt. Der Versicherung sind Hagelschäden jedoch ebenfalls stets möglichst sofort zu melden.

Nicht zu verzichten ist in diesem Zusammenhang ebenfalls darauf, Fotos von den Beschädigungen aufzunehmen und eventuell sogar eine schriftliche Dokumentation dieser anzufertigen. Derartige Beweise stellen eine große Hilfe dar, falls es zu einer juristischen Anfechtung der Kostenübernahme kommen sollte.

Dienstwagen in unverschuldeten Unfall verwickelt

Im Straßenverkehr kommt es immer wieder vor, dass es zu unverschuldeten Unfällen kommt.

Ereignet sich ein Unfall mit dem Firmenwagen im Rahmen der Dienstzeit, ist im ersten Schritt eine Klärung darüber nötig, wer den Unfall verschuldet hat. Ist der Fahrer des Dienstwagens unverschuldet in den Unfall geraten, werden die Kosten für den entstandenen Schaden in der Regel durch die gegnerische Versicherung getragen.

Durch das Fuhrparkmanagement ist generell allerdings immer sicherzustellen, dass dem Mitarbeiter ein betriebssicheres Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird und dieser außerdem eine Eignung zu der Führung des Fahrzeuges aufweist. Für eine umfassende Absicherung ist vor allem im gewerblichen Bereich zu empfehlen, zusätzliche Versicherungen für die Dienstwagen abzuschließen, wie zum Beispiel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder eine Unfallversicherung für den Fahrzeugführer.

Dienstwagen durch Marder beschädigt

Schäden am Dienstwagen können darüber hinaus auch durch Tiere verursacht werden. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang vor allem der Marder.

Durch diesen werden überaus oft Schäden im Motorraum verursacht, die nicht umgehend auffallen. Dadurch kann es allerdings wiederum zu schwerwiegenden Folgeunfällen kommen.

In der Regel übernimmt die Teilkaskoversicherung jedoch die Kosten, die für die Behebung eines Marderschadens anfallen. Nicht inkludiert sind dabei jedoch eventuelle Folgekosten. Um nicht nur Schäden durch Wild- sondern auch durch Haustiere abzusichern, ist es grundsätzlich sinnvoll, eine Vollkaskoversicherung zu wählen.

Tipp: Ist ein Fahrzeug definitiv fahruntauglich, bezeichnet man es auch als Altauto. Doch Wohin mit dem Altauto? Hier gibt es die besten Tipps zur richtigen Entsorgung von Altfahrzeugen.

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Headerbild: © AdobeStock_207915532, Daniel Jędzura

Von Bastian

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