Reiseversicherungen

Für Links in diesem Beitrag erhält https://innova24.biz ggf. eine Zahlung von einem Partner. Der Inhalt bleibt unbeeinflusst.

Ob Streit mit dem Reiseveranstalter, der Abbruch der Reise, verlorengegangenes Gepäck, Unfall oder Krankheit – auch, wenn die Vorfreude auf den anstehenden Urlaub noch so groß ist, gibt es einige Risiken, die diese durchaus noch trüben können.

Aus diesem Grund kommt es für Urlauber in hohem Maße auf einen ausreichenden Versicherungsschutz an. In diesem Zusammenhang sollte man sich bereits im Vorfeld über das Thema Reiseversicherungen informieren.


Welche Versicherungen sich bei Auslandsreisen grundsätzlich als sinnvoll erweisen und für welche Kosten diese aufkommen, erklärt der folgende Artikel.

Tipp: Informationen zur TravelSecure Auslandskrankenversicherung gibt es beispielsweise hier.

Die Auslandskrankenversicherung

Egal ob romantische Weinreise durch Südfrankreich oder Strandurlaub in der Karibik: Auf den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sollte grundsätzlich bei keiner Reise ins Ausland verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind.

Die Auslandskrankenversicherung enthält sämtliche Leistungen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erforderlich sind. So sind Reisende für alle Eventualitäten gut abgesichert. Sie bietet unter anderem einen Kostenersatz für ärztlich verordnete Heil-, Verbands- und Arzneimittel, ambulante Heilbehandlungen sowie stationäre Heilbehandlungen.

Wird im Ausland ein Arzt aufgesucht, muss seine Rechnung erst einmal aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlt werden. Die Originalrechnung mitsamt den Angaben zu der jeweiligen Diagnose ist stets sorgfältig aufzubewahren – nach der Urlaubsrückkehr muss diese dann bei der jeweiligen Versicherung zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Es lassen sich allerdings auch einige Leistungen ausmachen, welche durch die Auslandskrankenversicherung nicht übernommen werden. Zu diesen gehören unter anderem die Behandlung von Krankheiten, von denen bereits vor dem Reiseantritt gewusst wurde, Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Behandlung von Suchtkrankheiten.

Tipp: Sportfreaks müssen auch im Urlaub nicht auf ihr Training verzichten. Informationen zum Thema Sport auf Reisen gibt es in diesem Artikel.

Die Reiserücktrittsversicherung

Die Buchung der Urlaubsreise findet in der Regel bereits lange Zeit vor dem eigentlichen Reiseantritt statt. Es kann so in der Zwischenzeit durchaus noch zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen.

Führen diese dazu, dass die geplante Reise überhaupt nicht oder nur zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden kann, verlangen Hotelier, Reisebüro oder Reiseveranstalter in der Regel Stornokosten. Kosten fallen darüber hinaus auch an, wenn eine ungeplante Verlängerung oder ein vorzeitiger Abbruch der Reise nötig wird.

Schutz bietet in diesem Fall jedoch eine Kombination aus einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung. Die Storno- beziehungsweise die Reiserücktrittskosten werden dann durch die Versicherung übernommen. Das gleiche gilt für die Kosten von eventuell nötigen Umbuchungen oder Reiseleistungen, die nicht in Anspruch genommen wurden.

Die Übernahme der Kosten erfolgt dabei jedoch maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die verlangt würden, wenn die Reise vollkommen verfallen gelassen würde. Die Reiseabbruchversicherung und die Reiserücktrittsversicherung springen ebenfalls ein, wenn der Aufenthalt am Urlaubsort aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Erkrankung länger ausfallen muss. Die Reiseabbruch- und die Reiserücktrittsversicherung sichern somit zahlreiche Risiken ab, wie unter anderem eine verspätete Rückkehr, einen vorzeitigen Abbruch, einen verspäteten Antritt oder einen Nichtantritt des Urlaubs.

Wie hoch die Kosten für den Abschluss einer Reiseabbruch- beziehungsweise einer Reiserücktrittsversicherung ausfallen, ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig. Ausschlaggebend sind vor allem der Preis der Reise sowie der Leistungsumfang der Versicherung. In vielen Tarifen spielt außerdem das Alter der versicherten Personen eine Rolle. Werden pro Jahr mehrere Reisen ins Ausland angetreten, kann es sich im Übrigen lohnen, gleich einen Jahresvertrag abzuschließen. Fährt eine ganze Familie gemeinsam in den Urlaub, ist es außerdem sinnvoll, direkt auf einen Familienvertrag zurückzugreifen.

Headerbild: © AdobeStock_290645657, Jo Panuwat D

By Bastian

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *