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Bei einem Sachbezug handelt es sich um eine Dienstleistung oder ein Gut, welche Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber zusätzlich zu ihrem herkömmlichen Lohn erhalten. Die Sachbezüge können dabei einen festen Bestandteil der Entlohnung bilden. Werden die Sachbezüge korrekt angewendet und gehen über ein bestimmtes Maß nicht hinaus, können diese attraktive steuerliche Vorteile bedeuten. 

Zu den bekanntesten Beispielen für einen Sachbezug gehört der Dienstwagen. Dieser befindet sich in dem Besitz des Unternehmens, welches diesen auch bezahlt. Der Angestellte darf das Fahrzeug jedoch sowohl im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit als auch privat nutzen. 

Was unter Sachbezügen im Detail verstanden wird, welche Vorteile mit ihnen einhergehen und was es beispielsweise mit dem Sachbezug von 44 Euro auf sich hat, erklärt der folgende Beitrag. 

Gängige Beispiele für Sachbezüge

Neben dem klassischen Dienstwagen können Sachbezüge zum Beispiel auch in einer Dienstwohnung oder einem Mietzuschuss durch den Arbeitgeber bestehen. Zu den Sachbezügen zählen auch vergünstigtes Kantinenessen, freie Verpflegung, Tankgutscheine, Dienstlaptops und -handys oder rabattierte Dienstleistungen und Waren. 

Von diesen Sachbezügen profitieren sowohl die Arbeitnehmer als auch die Unternehmen, welche diese zur Verfügung stellen. 

Die Vorteile von Sachbezügen für Unternehmen

Im Rahmen der Sachbezüge ist es dem Arbeitgeber möglich, einen niedrigeren Bruttolohn zu zahlen. Gleichzeitig bedeutet das, dass auch die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben sinken, die das Unternehmen bezahlen muss. Viele der Ausgaben für die Sachbezüge können zudem steuerlich abgesetzt werden, wie etwa der Kauf eines Dienstwagens. 

Die Summe des Gegenwertes der Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer erhält, wird für das Finanzamt zusammengerechnet und zu dem herkömmlichen Gehalt gerechnet. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch seine Sachbezüge entsprechend versteuern muss. 

Auch Arbeitnehmer profitieren durch Sachbezüge

Dennoch sparen die Arbeitnehmer in vielen Fällen durch den Sachbezug, da in diesem Bereich bestimmte Freibeträge existieren. Werden beispielsweise durch den Arbeitgeber Tankgutscheine oder andere Sachwerte ausgehändigt, darf ihr Gegenwert die monatliche Grenze von 44 Euro nicht überschreiten. Falls der Gegenwert der Sachbezüge über 44 Euro liegt, müssen diese komplett versteuert werden. 

Im Bereich der Rabatte gestalten sich die Regelungen allerdings anders. Der geltende Freibetrag von 1.080 Euro bezieht sich auf ein gesamtes Jahr. Erwirbt ein Arbeitnehmer so beispielsweise ein Produkt, welches von seinem Arbeitgeber hergestellt wird und nimmt dabei einen Personalrabatt in Anspruch, muss nur der Teil versteuert werden, der über den Wert von 1.080 Euro hinausgeht. 

Erhalten Angestellte durch ihren Arbeitgeber regelmäßige Sachbezüge, entsteht für sie der Vorteil, dass die jeweiligen Gegenstände nicht selbstständig angeschafft werden müssen. Dadurch kann die Haushaltskasse natürlich profitieren. Die Vergünstigungen werden zwar von dem Bruttolohn subtrahiert, jedoch sinkt auch der Betrag an Sozialabgaben und Steuern. Unter dem Strich wird durch den Sachbezug somit durchaus etwas gewonnen. 

Lohnt sich ein Sachbezug immer?

Im Bereich der Sachbezüge sollten Arbeitnehmer jedoch beachten, dass auch die gesetzliche Rentenversicherung zu den Sozialabgaben gehört. Durch die Sachbezüge sinken somit die entsprechenden Beiträge leicht. 

Im Vorfeld sollte daher ausgerechnet werden, ob sich der jeweilige Sachbezug wirklich lohnt und einen entsprechenden Mehrwert bietet. Eine Alternative könnte dann darin bestehen, eine zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, um die niedrigeren Beiträge zur Rentenversicherung auszugleichen. 

Foto: © Blue Planet Studio/ adobe.com

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