Forschungszulage, was ist möglich?

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Vor allem zu Beginn der Unternehmensphase ist es für viele kleinere und mittlere Firmen schwer, das Budget gezielt einteilen zu können. Oft reichen die finanziellen Mittel kaum aus, um in innovative und moderne Techniken investieren zu können. Als Folge kommen wirtschaftliche Abläufe zum Stillstand, mindestens aber verzögern sie sich. In Deutschland sind viele Betriebe von diesem Umstand betroffen. Gerade Start-ups oder Firmen haben es in den ersten Jahren schwer, sich am Markt behaupten zu können. Wichtig ist für diese, von einer Förderung Gebrauch zu machen, die den Bestand des Unternehmens auch langfristig abzusichern weiß. Immer mehr Betriebe nutzen daher deutsche Fördermittel, um in diversen Zeiträumen eine Grundlage zur weiterführenden Handlung zu erhalten.

Die flexible Zulage für facettenreiche Bereiche aus der Forschung

Die Förderprogramme für KMUs werden oft auch als Forschungszulage gestattet. Handelt es sich um eine Firma, die im wissenschaftlichen Umfeld Nachforschungen anstellt, die für das Bestehen des Unternehmens von Bedeutung sind, ist ein solches Förderprogramm ein idealer Weg. Diese Forschungszulage gilt dabei als eine Zulage der Förderungsoptionen, die für Betriebe in Deutschland aktuell existieren. Wer als Unternehmer diese Optionen nicht anwendet, hat einen Nachteil gegenüber der Konkurrenz.

Ideal ist diese Forschungszulage deshalb, weil sie absolut unabhängig von etwaigen Unternehmensgrößen vergeben wird. Ob die Firma einen Angestellten aufweist oder aus einem großen Team besteht, ist nicht Ausgangspunkt für eine Bewilligung. Ebenfalls besitzt auch die Branchenzugehörigkeit keine Bedeutung bei der Vergabe dieses Geldes. Wer Angst hat, dass sein Themengebiet nicht in den Forschungsrahmen des Förderprogramms passt, kann unbesorgt sein. Es existiert keine Begrenzungen irgendwelcher Themenschwerpunkte, sodass Forschungsgelder aufgrund vielfältiger Aspekte vergeben werden.

Diese Art der speziellen Förderung sollte sich kein Unternehmen, ganz gleich in welcher Phase entgehen lassen

Unternehmen, die vergessen haben, die Forschungszulage zu beantragen, können dies auch rückwirkend umsetzen. Somit lassen sich selbst Projekte fördern, die bereits zum ersten Januar 2020 gestartet wurden. Ideal ist dieser Umstand für all jene Firmen, die dringend eine finanzielle Unterstützung benötigen und diese vonseiten des Staates auf diesem Weg erhalten können. Einen Nachteil allerdings hat die deutsche Regierung bei dieser Zulage verbaut, denn sie ist pro Jahr auf einen Betrag von einer Million Euro begrenzt, sodass Firmen nicht unendlich viele Zulagen abschöpfen können.

Diese Forschungszulage wird auch als steuerliche Forschungsförderung bezeichnet. Sie wird daher nicht ohne Weiteres ausgezahlt, sondern lässt sich vielmehr mit der jährlichen Steuerlast verrechnen. Dennoch stellt diese Option eine ideale Möglichkeit für Betriebe in der Startphase dar, wenn sie auf zusätzliche, durch die Steuern entstehende Belastungen verzichten möchten und durch die Forschungszulage aufgefangen werden.

Kleine und mittlere Firmen profitieren besonders von der Zulage für die Forschung

Sämtliche steuerpflichtigen Unternehmen können prinzipiell von der Deutschen Forschungszulage als Förderung profitieren. Dabei sollte der Antrag möglichst frühzeitig eingereicht werden, er lässt sich, wie bereits erwähnt, aber auch rückwirkend umsetzen.

Besondere Vorteile erhalten kleine wie mittlere Firmen, die diese Forschungszulage nutzen möchten. Auch bei der sogenannten, wissenschaftlichen Auftragsforschung ist solch eine Förderung durchaus möglich. Selbst wenn eine Verlustphase vorherrscht, lässt sich diese Förderung umsetzen.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage ermöglicht die Ausstellung eines Antrags, der etwa in den Städten Düsseldorf und Dresden sowie in Bonn und auch Berlin erhältlich ist. Hier helfen die einzelnen Sachbearbeiter mit ihrem Fachwissen zusätzlich weiter und können wertvolle Tipps bei der Beantragung der Zulage abgeben.

Foto von magele-picture/stock.adobe.com

Von Bastian

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