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Ältere Menschen machen sich oft Gedanken, was mit ihrem Eigentum geschieht, wenn sie keine Erben haben oder die infrage kommenden Erben vielleicht schon ein Eigenheim besitzen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit die Leibrente oder den Teilverkauf zu nutzen, um finanziell abgesichert zu sein und das eigene Heim bereits in guten Händen zu wissen.
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Die Leibrente
Bei der Leibrente wird eine Immobilie verkauft und der Verkäufer erhält den Verkaufspreis in Form von regelmäßigen Rentenzahlungen. Es gibt auch abgewandelte Varianten, wie beispielsweise die Tätigung einer größeren Anzahlung und der Abbezahlung der Restsumme als monatliche Rente.
Die zweite Variante wird häufig gewählt, wenn der Eigentümer beispielsweise in ein anderes Objekt umziehen will und dafür selbst eine größere Anzahlung tätigen muss. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer weiterhin bis zu seinem Tod in dem Haus wohnen kann. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein Objekt mehrere Wohneinheiten besitzt. Zudem kann in der Leibrente auch fixiert werden, dass beispielsweise das Objekt und der Garten gepflegt werden müssen. Zudem kann sogar im Falle des Ablebens eine Grabpflege für einen gewissen Zeitraum vertraglich fixiert werden, was gerne von alleinstehenden Personen, ohne Erben, in Anspruch genommen wird.
Der Teilverkauf
Beim Teilverkauf bleibt der Verkäufer weiterhin in seinem Objekt wohnen bzw. kann es vollumfänglich nutzen. Der Käufer ist lediglich ein stiller Teilhaber an einem Objekt. Theoretisch ist es sogar möglich, ein Objekt zu vermieten. In diesem Fall müsste aber der Besitzer einen monatlichen Betrag an den stillen Teilhaber bezahlen.
Beim Teilverkauf wird vertraglich festgelegt, wie hoch der Anteil des stillen Teilhabers ist. Es besteht aber die Möglichkeit, dass der Teilkäufer zusätzliche Anteile bis zu einer Höhe von 50 Prozent erwerben kann. Die Möglichkeit des Teilverkaufs wird bisher vorwiegend von Immobiliengesellschaften in Anspruch genommen. Sie nutzen diese Möglichkeit bei attraktiven Objekten, die auch ein gutes Entwicklungspotenzial haben.
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Leibrente vs. Teilverkauf: Vor- und Nachteile
Bevor sich jemand zwischen Leibrente oder Teilverkauf entscheidet, sollten die Vor- und Nachteile abgewogen werden. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, im Haus wohnen zu bleiben. Bei der Leibrente erhält der vormalige Eigentümer jedoch Mitbewohner in Form der neuen Käufer. Dies kann im Laufe der Zeit zu Konflikten führen. Beim Teilverkauf bleibt der Verkäufer bis zu seinem Ableben im Haus und kann darüber frei verfügen.
Der Nachteil ist jedoch, dass beim Teilverkauf keine monatlichen Renten gezahlt werden. Allerdings kann der Verkäufer beim Teilverkauf entscheiden, wie hoch die Anteile sind und dadurch schnell Kapital generieren. Das bedeutet, dass das Geld sofort zur Verfügung steht. Bei der Leibrente ist der Nachteil, dass das Ableben erfolgen kann, noch bevor der Restbetrag in Form einer Rente vollständig ausbezahlt wurde.
Angepasste Verrentungsmodelle
Sowohl die Leibrente als auch der Teilverkauf haben ihre Vor- und Nachteile. Es sollte daher immer vorher abgewogen werden, welches Verrentungsmodell genutzt wird. Immer mehr ältere Menschen tendieren zum Teilverkauf, denn dadurch haben sie die Möglichkeit sich im Alter noch einmal den einen oder anderen größeren Wunsch zu erfüllen. Ein weiterer Vorteil ist, dass auch Erben, die finanziell abgesichert sind und vielleicht schon ein Eigenheim haben, den vollständigen Verkauf von einem Objekt einfacher abwickeln können, da ein Teil bereits verkauft ist und der Rest häufig ebenfalls vom Käufer übernommen wird.
Wer es sich aber anders überlegt, der kann beim Teilverkauf seine Anteile auch wieder zurückkaufen. Dies ist während Lebzeiten möglich, wenn es vertraglich vereinbart wurde, können es sogar die Erben zurückkaufen.
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