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Das Thema der korrekten Müllentsorgung sollten Wohnungs- und Hausbesitzer keinesfalls vernachlässigen. 

Im Grunde zeigt es sich jedoch gar nicht als allzu kompliziert, die An- oder Abmeldung von Müll vorzunehmen. Immobilienbesitzer sollten jedoch in jedem Fall die einzelnen Abfallarten und ihre Entsorgung kennen. Daneben existieren einige weitere Methoden, wie Kosten bei der Müllentsorgung gespart werden können. Welche das sind und was bei der Entsorgung des Mülls grundsätzlich zu beachten ist, erklärt der folgende Beitrag. 

Pflicht des Eigentümers: Müllanmeldung

Diejenigen, die gerade einen Umzug ins lang ersehnte Eigenheim gemeistert haben, müssen sich ab diesem Zeitpunkt eigenständig um die Müllentsorgung kümmern. Mieter betrifft dieser Bereich nicht – sie finden die mit der Müllentsorgung verbundenen Kosten lediglich umgelegt in ihrer Nebenkostenabrechnung vor. 

Geht es also um die Müllanmeldung nach einem Umzug, sollten im ersten Schritt bei dem zuständigen Entsorgungsbetrieb der Kommune oder der lokalen Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung Informationen zu den erhältlichen Mülltonnengrößen und den mit diesen verbundenen Kosten eingeholt werden. In der Regel können diese Informationen heute jedoch häufig auch im Internet gefunden werden. 

Die Größe der erhältlichen Mülltonnen beginnt in den meisten Regionen bei 60 Litern und reicht bis zu Containern mit einem Fassungsvermögen von rund 1.100 Litern. Demnach sollten sich Haus- und Wohnungsbesitzer im Vorfeld genau überlegen, welche Mengen an Abfall in ihrem Haushalt voraussichtlich im normalen Alltag produziert werden. So lässt sich die passende Mülltonne auswählen. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch zu beachten, wie häufig die Leerung der jeweiligen Tonne erfolgt. Findet diese aktuell eher selten statt, ist es unter Umständen möglich, sich mit dem Entsorger auf kürzere Leerungsintervalle zu einigen. 

Die Abmeldung der Müllentsorgung

Eventuell fallen in einem Haushalt jedoch auch so geringe Mengen an Abfall an, dass sich die Bewohner die Frage stellen, ob nicht eine generelle Abmeldung der Müllentsorgung möglich ist. Diese Frage ist jedoch mit einem klaren „nein“ zu beantworten. 

Die Vorgaben des Gesetzes sehen vor, dass sämtliche Gewerbetreibende und Immobilienbesitzer zu der Anschaffung von kostenpflichtigen Restmülltonnen verpflichtet sind. Es besteht in vielen Kommunen allerdings die Möglichkeit, eine gemeinsame Veranlagung mit den Nachbargrundstücken vorzunehmen. Auf diese Art und Weise zeigen sich die Kosten für die Müllentsorgung gleich wesentlich geringer. 

Entsorgung: Einsparpotentiale nutzen

Durch eine korrekte Mülltrennung profitiert längst nicht nur die Umwelt in hohem Maße, sondern ebenfalls der eigene Geldbeutel. Aus diesem Grund wäre es fatal, sämtlichen Abfall unbedacht in die Restmülltonne zu werfen. Richtig ist es beispielsweise, Altglas und Altpapier in den speziell dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. 

Im Laufe der Zeit bemerken viele Hausbesitzer außerdem, dass sie im Grunde auch mit einer wesentlich kleineren Mülltonne zurechtkommen würden. Dies sollte dann unbedingt dem Versorger gemeldet werden, denn hinsichtlich der Gebühren können in diesem Zusammenhang große Unterschiede festgestellt werden, welche bis zu 50 Euro betragen. Als lohnenswert zeigt sich außerdem ein Kompostieren in Eigenregie: Die Gebühren für die Biotonne können so gänzlich eingespart werden. 

Die Mindestgebühren müssen im Übrigen immer gezahlt werden, auch falls die vorhandene Mülltonne nicht genutzt werden sollte – der Benutzungs- und Anschlusszwang, der durch das Gesetz vorgegeben wird, gilt für jeden Immobilienbesitzer. 

Foto von Gorodenkoff@stock.adobe.com

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