Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Für Links in diesem Beitrag erhält https://innova24.biz ggf. eine Zahlung von einem Partner. Der Inhalt bleibt unbeeinflusst.

Die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen gehört zum Alltag von Arbeitnehmern und Selbstständigen. Solange man gesund ist, macht man sich kaum Gedanken, welche Leistungen über die Krankenversicherungsbeiträge abgedeckt sind. Ein unumstößlicher Fakt ist allerdings, dass die Sparmaßnahmen auch bei den Gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile keinen Halt mehr machen. In der Konsequenz sind Leistungen, die noch vor wenigen Jahren selbstverständlich von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wurden, nun anteilig oder vollständig vom Versicherten zu zahlen sind. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Leistungen vor, die heutzutage von der Krankenkasse übernommen werden, was sich für Niedrigverdiener und nicht zuletzt für Menschen mit chronischen Erkrankungen geändert hat.

Aufgaben der Gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungsbeschreibung

Die Gesetzliche Krankenkasse ist dem Bundesamt für Soziale Sicherung und damit dem Bund unterstellt. Eine Gesetzliche Krankenkasse hat die Aufgaben, den Gesundheitszustand des Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen und zu verbessern. Dazu gehören präventive Maßnahmen, die angemessene Behandlung im Krankheitsfall bis zur Genesung und die Rehabilitation. Was sich genau hinter den einzelnen Punkten verbirgt, inwieweit Kosten voll oder anteilig von der Versicherung übernommen werden, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung ab. Wie sich im aktuellen Vergleich der Krankenkassen zeigt, können in der Kostenübernahme massive Unterschiede vorliegen. Der Wechsel zur Krankenkasse mit höheren Leistungsübernahmen in den Schwerpunkten des Versicherten sollte daher jährlich neu bewertet werden.

Immer mehr Mitbürger erwägen eine Betriebliche Krankenversicherung oder den Wechsel der Krankenversicherung

Ebenfalls belegen aktuelle BKV Vergleiche, dass immer mehr Mitbürger den Abschluss einer Betrieblichen Krankenversicherung ernsthaft in Erwägung ziehen. Der Hintergrund sind die Sparmaßnahmen, die in immer geringeren Kostenübernahmen der Gesetzlichen Krankenkassen resultieren. Um die gestiegenen und im Krankheitsfall anfallenden hohen Kosten abzufangen, kann die Betriebliche Krankenversicherung eine mögliche Schuldenfalle abwenden. Bei der Betrieblichen Krankenversicherung wird der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer angesehen. Sie als Angestellter sind die versicherte Person. Genau genommen handelt es sich um eine Krankenzusatzversicherung. Klare Vorteile liegen nicht nur in der Erhöhung der Leistungsübernahme durch die Krankenversicherung, sondern auch in der Anerkennung als Sachbezug im Rahmen der steuerlichen Regelung.

Gründe für Zuzahlungen auch bei Niedrigverdienern und chronischen Kranken

Versicherte der Gesetzlichen Krankenkasse werden in erster Linie unabhängig ihrer Einkommensverhältnisse gleich behandelt. Die Minderung der Kosten, die vom Versicherten zu tragen sind, liegen vor, wenn der Versicherte das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat. Die Höhe der Zuzahlung wird nach dem §62 SGB V gemäß der individuellen Belastungsgrenze geregelt. Dort wird besagt, dass chronisch Kranke bis zu einem Prozent ihrer Bruttoeinnahmen und alle anderen Versicherten bis zu zwei Prozent der Bruttoeinnahmen veranlagt werden können. Um keine unerwartet hohen Rechnungen für Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten, empfiehlt sich die konkrete Zahlung der Festzuschüsse der eigenen Krankenkasse in Erfahrung zu bringen.

Fazit: Keine Angst vor dem Wechsel der Krankenkasse oder der Betrieblichen Krankenversicherung

Wer sich mit seiner Krankenversicherung auskennt und die aktuellen, sowie möglichen, zukünftigen Kostenbeteiligungen im Blick hat und behält, ist klar im Vorteil. Ebenso sollte die Scheu vor Veränderung und dem Wechsel zu einer besseren Krankenversicherung oder dem Abschluss einer Betrieblichen Krankenversicherung ein gangbarer Weg für den Versicherten sein. Letztlich zeigen BKV Vergleiche immer wieder, dass die aktuelle Krankenversicherung nicht automatisch die beste für die aktuelle Lebenssituation ist. Oftmals erweisen sich andere Gesetzliche Krankenkassen für bestimmte, eingetretene Krankheiten als kostengünstiger bei der Kostenübernahme. Jeder Versicherte sollte daher die Leistungen seiner gesetzlichen Krankenkasse jährlich prüfen und sich über kostengünstigere Krankenkassen oder Zusatzversicherungen informieren. Letztlich hat kein Versicherter Geld zu verschenken!

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay 

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *