Nachhaltigkeit durch Recht auf Reparatur: Kaputte Displays sind kein Grund für ein neues Gerät.

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Für eine nachhaltigere Wirtschaft: Das EU-Parlament will die Hersteller in die Pflicht nehmen und hat nun ein Recht auf Reparatur beschlossen. Demnach sollen Verbraucher in Zukunft bereits beim Kauf eines Produkts über die Reparaturmöglichkeiten und die somit entstehenden Kosten informiert werden.

Reparaturen sind nicht immer nachhaltig

Die Gesetzesinitiative zum Recht auf Reparatur soll dazu führen, dass weniger Geräte direkt beim ersten Defekt weggeschmissen werden. Das könnte – so die Theorie – das Abfallaufkommen reduzieren und Ressourcen schonen.

Das ist ein nobles Vorhaben in Sachen Nachhaltigkeit. Allerdings hängt es durchaus auch vom Produkt ab, ob eine Reparatur wirklich die nachhaltigere Lösung ist. Ersetzt zum Beispiel einen alten Gefrierschrank durch einen neuen, sollte man durch die neue verbaute Technik so viel Strom sparen, dass sich die Anschaffung auch aus nachhaltiger Sicht rechnet. Bei Kaffeemaschinen und Waschmaschinen ist der Herstellungsprozess dagegen so belastend für die Umwelt, dass eine Ausweitung der Reparaturen eindeutig eine positive Auswirkung hätte.

Wenig überraschend: Vertreter der Hersteller sind nicht sonderlich begeistert von dem geplanten Gesetz zur Reparatur.

Vorzeitigen Verschleiß verhindern

Sie geben zu Bedenken, dass ein Recht auf Reparatur ebenfalls die Pflicht mit sich bringe, Ersatzteile über Jahre vorrätig zu halten. Dies sorge dann einerseits für mehr Müll als zuvor, andererseits nähmen dadurch jedoch auch die Reparaturkosten zu.

Dem zufolge würde das Gesetz also das Gegenteil des gewünschten Effekts zur Nachhaltigkeit erreichen, sind sich die Vertreter der Branche einig. Die Abgeordneten im Parlament haben außerdem bereits darüber hinausgehende Pläne: Sie erwägen, vorzeitigen Verschleiß als unlauteren Wettbewerb zu definieren. Dadurch würde es dann theoretisch sogar Strafmaßnahmen geben. In der Praxis dürfte ein entsprechender Nachweis allerdings nur schwer zu erbringen sein.

Weil die Lebensdauer aber auch immer von der Nutzung abhängt, ist eher davon auszugehen, dass die Garantie an die erwartete Lebensdauer eines Produkts geknüpft wird. In Finnland und den Niederlanden haben sich ähnliche Vorschriften schon bewährt.

Von Manu

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