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Erfindungen in einem Unternehmen sollten durch Patente geschützt werden. Im Gegensatz zur herkömmlichen Markenanmeldung gelten bei der Patentanmeldung besondere Voraussetzungen, über die man sich im Vorfeld informieren sollte. Dieser Ratgeber vermittelt die besten Tipps zur Anmeldung von Patenten.

Eine Idee zum Patent anmelden

Ein Patent ist ein exklusives Schutzrecht zur Verwertung einer Erfindung. Die Anmeldung eines Patents schützt davor, dass Konkurrenten Nutzen aus einer Geschäftsidee ziehen. Mit einem angemeldete Patent erhält man eine Schutzdauer von 20 Jahren. In Deutschland sind alle Gesetze, die ein Patent betreffen, im Patentgesetz (PatG) geregelt.

Voraussetzungen bei der Patentanmeldung

Möchte man ein Patent für eine technische Erfindung anmelden, muss zunächst beim Patenamt eine Prüfung durchgeführt werden. Um ein Patent anzumelden, müssen insbesondere diese Kriterien erfüllt sein:

  • Neuheit der Erfindung: Zum Zeitpunkt der Patentanmeldung sollte das Produkt laut § 3 PatG Abs. 1 nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, sondern über diese hinausgehen. Die Idee für die Patentanmeldung sollte der Allgemeinheit also weitestgehend unbekannt sein.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung sollte gewerblich, dazu zählt auch die Landwirtschaft, herstell- und anwendbar sein. Das gewerbliche Gebiet spielt dabei keine Rolle. Es muss realistisch umsetzbar sein und einen praktischen Nutzen für den Anwender haben.

Beispiele für Patente sind patenfähige technische Erfindungen, zum Beispiel:

  • Technische Geräte
  • Chemische Stoffe
  • Nahrungsmittel
  • Arzneimittel

Nicht patentfähig sind:

  • Designs
  • Theoretische Konzepte, beispielsweise mathematische Formeln oder Spielregeln
  • Lehrmethoden
  • Pflanzensorten
  • Tierarten
  • Biotechnologische Erfindungen
  • Programme für Datenverarbeitungsanlagen
  • Baupläne
  • Schnittmuster

Und so funktioniert’s

Der Anmeldeprozess unterscheidet sich je nachdem, ob ein Patent in Deutschland oder auch im Ausland angemeldet werden soll. Neben der Prozedur unterscheiden sich auch die Kosten. In vielen Fällen ist eine vorherige Rechtsberatung sinnvoll, die zwar mit weiteren Kosten verbunden ist, jedoch Klarheit bei rechtlichen Unsicherheiten verschafft. Einen Übersetzer für Patente findet man hier.

Die Patenanmeldung am Beispiel einer Software beinhaltet folgende Unterlagen:

  • Technische Beschreibung der Geschäftsidee
  • Schriftliche Zusammenfassung der Erfindung (Länge bis zu 1.500 Zeichen)
  • Schutzumfang des Patents
  • Angabe des Erfinders bzw. der Erfinder
  • Bei Bedarf Skizzen der Idee.

Tipp: Beachtet werden sollte, dass das Prüfungsverfahren für die Patentanmeldung in der Regel mehrere Jahre dauert. Deshalb sollte man sein Patent so früh wie möglich anmelden sollte, um zu verhindern, dass ein Konkurrent Nutzen aus der Idee zieht.

Ein Patent in Deutschland anmelden

Für Deutsche Patente ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Der Hauptsitz des DPMA befindet sich in München, mit weiteren Dienstellen in Berlin und Jena. Zur Patentanmeldung kann man persönlich bei einer der Dienststellen erscheinen oder dies auf dem Postweg oder online vornehmen.

Ein Patent international anmelden

Für eine internationale Patenanmeldung gibt es verschiedene Wege. Wenn die Registrierung in jedem Staat einzeln erfolgt, ist dies mit hohen Kosten und mit einem hohen Organisationsaufwand verbunden. Die Kosten unterscheiden sich je nach Land. In den USA sind es etwa 2.000 Euro, in China circa 600 Euro. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sein Patent in einem einzigen Anmeldeverfahren mit einer Registrierung in allen Mitgliedsstaaten über das Patent Cooperation Treaty (Patent-Kooperations-Abkommen, PCT) anzumelden. Die Anmeldung kann entweder über das Europäische Patentamt (EPA) oder über das DPMA erfolgen, bei der die Unterlagen dann an das World Intellectual Property Organization (WPO) übermittelt werden.

Alternative: Gebrauchsmuster anmelden

Wenn es schneller gehen soll, kann statt einem Patent auch ein Muster angemeldet werden, was prinzipiell einem Patent entspricht. Dafür fallen auch geringere Kosten an. Allerdings gibt es hier ein ungeprüftes Schutzrecht.

Foto von Dilok@stock.adobe.com

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