Unfallabwicklung

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Auf den Straßen in Deutschland kommt es jährlich zu mehr als zwei Millionen Unfällen im Straßenverkehr. In den meisten Fällen entstehen dabei glücklicherweise nur leichte Sachschäden – dennoch müssen auch bei diesen gewisse Kriterien hinsichtlich der Unfallabwicklung berücksichtigt werden.

Wird in der Ausnahmesituation ein kühler Kopf behalten und besonnen gehandelt, lassen sich nicht nur hohe vermeidbare Kosten einsparen, sondern ebenfalls eine große Menge Ärger und Stress. Ob hinsichtlich Unfallschaden, Schadengutachten oder Unfallgutachten – Autofahrer sollten wissen, was sie bei der Unfallabwicklung berücksichtigen müssen.

Der folgende Artikel erklärt daher, wie für eine korrekte Unfallabwicklung vorgegangen werden muss.

Unfallabwicklung: Absichern der Unfallstelle

Direkt nach dem Unfallereignis sollte das Fahrzeug an einer Position angehalten werden, an welcher es den fließenden Verkauf so wenig wie möglich beeinträchtigt.

Anschließend ist die Warnblinkanlage einzuschalten und die Warnweste anzulegen. Nicht vergessen werden darf auch die Aufstellung des Warndreiecks. Im Stadtverkehr muss dieses rund 50 Meter von der Unfallstelle entfernt aufgestellt werden, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen in einem Abstand von 200 Metern.

Wurden Personen bei dem Unfall verletzt, sind diese aus der Gefahrenzone zu bringen. Die eigene Sicherheit darf dabei jedoch keinesfalls vernachlässigt werden. Sollten die Verletzungen der Unfallbeteiligten über ein leichtes Maß hinausgehen, ist umgehend die Nummer 112 zu wählen und so der Rettungsdienst zu informieren.

Falls durch den Unfall jedoch lediglich Sachschäden entstehen sind, ist ausschließlich die Polizei unter 110 zu kontaktieren. Zeigen sich die Schäden jedoch als sehr gering, muss die Polizei nicht zwingend involviert werden.

Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen

Es ist keinesfalls darauf zu warten, bis die Polizei oder der Rettungsdienst an der Unfallstelle eintreffen, wenn es um die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen geht. Eine Scheu vor der Durchführung dieser Maßnahmen ist nicht nötig – Laien können nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn diese im Zuge der Erstversorgung Fehler begehen. Vielmehr zeigt es sich als strafbar, die Hilfeleistung zu unterlassen.

Sollte sich die verletzte Person nicht als ansprechbar zeigen, sind im ersten Schritt Atmung und Puls zu überprüfen. Lässt sich eine regelmäßige Atmung erkennen, ist die stabile Seitenlage anzuwenden. Zeigt sich die Atmung allerdings als unregelmäßig oder setzt aus, müssen umgehend Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Sind starke Blutung zu erkennen, müssen diese mithilfe eines Druckverbandes gestillt werden. Darüber hinaus kommt es in hohem Maße darauf an, dass der Verletzte warm gehalten wird, etwa durch eine Jacke oder eine Rettungsdecke.

Sammeln von Beweisen

Besonders, wenn es sich um einen umfangreicheren Unfall handelt, ist es wichtig, keine Spuren zu beseitigen, bevor die Polizei den Unfall dokumentiert hat. Es sollten sowohl Bilder von dem Unfallort und den am Unfall beteiligten Fahrzeugen als auch Detailfotos der entstandenen Schäden aufgenommen werden.

Empfehlenswert ist außerdem die Anfertigung einer Unfallskizze, anhand derer sich der Hergang des Unfalls nachvollziehen lässt.

Von Schuldeingeständnissen Abstand nehmen

Unfallbeteiligte sollten niemals ein Schuldeingeständnis am Unfallort ablegen – weder in schriftlicher noch in mündlicher Form. Dies gilt ebenfalls, falls nur eine Teilschuld am Unfall vorliegt.


Der Grund dafür besteht darin, dass in einem verfrühten Schuldeingeständnis ein Verstoß gegen die vertraglichen Regelungen der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen kann. Somit würde durch das Eingeständnis der Versicherungsschutz riskiert werden.

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Foto Von SOMPOP / stock.adobe.com

Von Manu

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