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Eine Gewerbeversicherung zu besitzen, ist für Unternehmen, die bereits seit längerer Zeit am Markt agieren selbstverständlich. Für junge Start-Ups sind die nötigen Versicherungen allerdings noch absolutes Neuland.

Dennoch müssen sich Existenzgründer mit dem Thema Versicherungen unbedingt auseinandersetzen. Welche Versicherungen neben der Gewerbeversicherung außerdem für Start-Ups wichtig sind, zeigt der folgende Artikel.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Im Zuge jeder Geschäftstätigkeit muss davon ausgegangen werden, dass auch einmal Fehler passieren – denn das ist nur menschlich. Sach- und Personenschäden lassen sich leider nie zu einhundert Prozent ausschließen. Entsteht ein Schaden, muss der Verursacher für diesen mit seinem gesamten Vermögen haften.

Dabei können besonders junge Unternehmen und Existenzgründer durch sehr hohe Schadensersatzansprüche schnell dem finanziellen Ruin ins Auge sehen. Schutz bietet für diesen Fall eine effektive Vorsorge. Daher können Start-Ups keinesfalls auf eine Betriebshaftpflichtversicherung verzichten.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Falls durch managende, begutachtende, prüfende oder beratende Tätigkeiten ein Vermögensschaden des jeweiligen Kunden oder Auftragsgebers entstehen kann, ist auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nötig.

Unabhängig davon, ob Dienstleistungen, Waren oder Rohstoffe angeboten werden, so ist ein Unternehmen in der Regel stets ein Glied in einer langen Kette. Falls das eigene Unternehmen beispielsweise für Verzögerungen verantwortlich ist, können die Betroffenen durchaus Schadenersatzansprüche stellen, die Existenzgründer oder Start-Ups kaum aus eigener Kraft leisten können. Daher gehört zu der elementaren Grundversorgung an Versicherungen definitiv auch die Vermögensschadenhaftpflicht.

Die Betriebsinhaltsversicherung

Es kann durchaus von heute auf morgen der gesamte Geschäftsbetrieb lahmgelegt werden, wenn Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm, Feuer oder einen Wasserbruch verursacht werden.

Die Betriebsinhaltsversicherung sichert für diese Fälle den Rohstoff- und Warenbestand, die IT-Komponenten und die Büroausstattung ab. Sie kann demnach mit der privaten Hausratversicherung verglichen werden. Im Privatleben kann auf diese kaum verzichtet werden, im Geschäftsbetrieb schon gar nicht.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Falls der Betrieb aus dringenden Gründen für eine gewisse Zeit eingestellt werden muss, stellt dies für Start-Ups und Existenzgründer ein äußerst bedrohliches Szenario dar. Vielleicht wurde das Firmengebäude beschädigt oder die nötigen Maschinen sind defekt.

Durch solche Vorkommnisse sinkt die Produktivität sofort auf Null – dennoch müssen die laufenden Fixkosten, wie beispielsweise Gehälter, weiterhin bezahlt werden. Die Versicherung bei Betriebsunterbrechung tritt in einem solchen Fall ein und trägt die Kosten für bis zu zwölf oder sogar 24 Monate.

Die Kautions- und Bürgschaftsversicherung

Für den operativen Bereich, die Auftragsabwicklung und die Auftragsakquise, ist die Kautions- und Bürgschaftsversicherung wichtig. Besonders in kostenintensiven Branchen sorgt eine unzuverlässige Solvenz oft davor, dass das jeweilige Unternehmen bei Ausschreibungen nicht berücksichtigt wird. Schließlich möchten die Auftraggeber sicherstellen, dass sie sich auf ihren Kooperationspartner von Projektanfang bis Projektende stets verlassen können.

Wird eine Bürgschafts- und Kautionsversicherung abgeschlossen, steigt die Seriosität von Start-Ups und jungen Unternehmen erheblich. Auch Zahlungsschwierigkeiten und Ratenausfälle auf Seiten der Auftraggeber werden von dieser Versicherung abgefangen.

Die Gewerberechtsschutzversicherung

Im Wirtschaftsleben ist es nicht untypisch, dass bestehende Forderungen mit juristischer Hilfe durchgesetzt werden. Unabhängig davon, ob es sich um Forderungen gegenüber anderen oder gegenüber dem eigenen Unternehmen handelt, kostet juristischer Beistand stets viel Geld. Auch die Kosten für die Verfahren an sich steigen abhängig von dem Streitwert oft schnell in große Höhe.

Eine Absicherung bietet die Gewerberechtsschutzversicherung. So wird stets eine Handlungsfähigkeit gewährleistet und auch die Zeugengelder und Gutachterkosten von der Versicherung übernommen.

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