Von Ralf Kalytta@adobe.com

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Erben ist für viele kein schöner Moment, weil das immer auf den Tod eines Angehörigen beruht. Nun, so ganz wahr ist das nicht, wer sich bereits zu Lebzeiten auseinandergelebt hat, der wird auch nicht zwingend so viel trauern. In der Realität ist das oft der Grund für heftige Auseinandersetzungen zwischen den Erbberechtigten. Besonders, wenn es um eine Immobilie geht.



Vermögenswerte aufteilen – was geht?



Nicht das gesamte Erbvermögen lässt sich unter der Erbengemeinschaft aufteilen. Bei Bargeld ist das kein Problem, auch bei Guthaben auf dem Konto des Erblassers finden die Erben schnell eine Lösung. Doch unbewegliche Güter wie eine Immobilie kann nicht wie eine Torte in Scheiben geschnitten werden und jeder geht mit seinem Erbanteil nach Hause. Es bedarf also einer anderen Lösung, doch die ist oft nicht so leicht zu finden.


Gericht entscheidet über Zwangsversteigerung


Werden sich die Erben auch nach mehreren Verhandlungen unter dem Vorsitz eines Schlichters nicht einig, bleibt am Ende nur die rechtliche Auseinandersetzung und die wird über das zuständige Gericht geführt. Das ordnet bei Streitigkeiten die Zwangsversteigerung der Immobilie an, um den Erlös unter den Erbberechtigten nach den rechtlichen Anteilen aufzuteilen. Das bedeutet für alle, dass ihnen weitere Kosten entstehen, denn Anwälte, Notare, Gutachter und das Gericht arbeiten nicht umsonst. Ein solcher Prozess verringert das Erbe jedes einzelnen und dessen muss sich die Erbengemeinschaft bewusst sein.

Dennoch lassen sich einige nicht belehren und kommen nicht um einen Rechtsstreit herum. Das Gericht lässt durch einen neutralen Gutachter, der von diesem bestellt wird, den Wert der Immobilie ermitteln. Im Rahmen dieses Verfahrens muss es nicht ausschließlich bei dem Wert der Immobilie bleiben, denn in der Regel ist eine solche Immobilie voll eingerichtet. Das bedeutet Gemälde könnten sich ebenso im Haus befinden wie wertvolles Porzellan oder andere hochwertigen Artikel. Das Gesamtvermögen ist so zu ermitteln, dass alle nicht teilbaren Werte aufgrund ihrer Festigkeit nach der Zwangsversteigerung aufgeteilt werden können.

Der Prozess kann unter Umständen Jahre beanspruchen, wer das Geld schneller in den Händen halten möchte, sollte die Zwangsversteigerung durch eine Umschuldung verhindern


Wie funktioniert eine Umschuldung?


Richtig, eine sehr gute Möglichkeit, das Problem zu lösen, ist die Umschuldung, denn mit dieser kommt frisches Geld in den Kreislauf und wie bereits festgestellt, Geld lässt sich unter allen Erbberechtigten auf den Cent genau aufteilen. Bevor die Umschuldung für die Immobilie beantragt wird, ist der Wert der Immobilie zu ermitteln. Dafür wird ein Sachverständiger benötigt und die Kosten für diesen müssen unter allen Erbberechtigten aufgeteilt werden. Die Erben können die Kosten vorher sicherstellen oder ihnen wird der jeweilige Anteil von ihrem Erbe abgezogen.



Sobald der Wert der Immobilie ermittelt wurde, steht fest, wie hoch der Erbanteil eines jeden ist. Jetzt kommt der knifflige Teil, denn nur einer der Erben bekommt am Ende das Haus und somit bleibt es im Familienbesitz. Alle anderen werden ausbezahlt und erhalten ihren Erbanteil in Barmittel oder auf ein Konto überwiesen.

Das Haus gilt dabei als Sicherheit. Mit dem Wert, welches als Gutachten belegt wird, gibt die Bank bei entsprechender Bonität des Kunden einen Kredit heraus. Vorher sollten Umschuldungskredite online verglichen werden, um die günstigsten Konditionen zu finden. Denn jeder der Erben muss sich an den Nebenkosten für den Kredit beteiligen. Die Auszahlung an die anderen basiert ausschließlich auf dem ermittelten Wert des Hauses, nicht auf der Gesamthöhe des Kredits. Das Modell ist aller Einverständnis vorausgesetzt, von einem Notar zu beglaubigen, damit im Nachhinein keiner der Erben weitere Ansprüche stellen kann.

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