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Die Abkürzung DGUV bezeichnet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.. Bereits seit dem Jahr 2007 handelt es sich bei dieser um den Dachverband der insgesamt 24 Unfallkassen und neun gewerblichen Berufsgenossenschaften. Vertreten sind in den selbstverwalteten Gremien der DGUV sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. 

Von der DGUV werden die DGUV Vorschriften definiert. Doch was steckt eigentlich im Detail hinter diesen? Der folgende Artikel erklärt es. 

Die Grundlagen des deutschen Arbeitsschutzes

In Deutschland basiert das Arbeitsschutzrecht auf einem zweifachen – also einem dualen – System. Damit geht einher, dass nicht nur durch den Gesetzgeber das staatliche Arbeitsschutzrecht formuliert wird, sondern auch der Unfallversicherungsträger, die DGUV, über ein autonomes Satzungsrecht verfügt. Allerdings werden durch die DGUV dennoch keine Gesetze oder Verordnungen erlassen – bei den DGUV Vorschriften handelt es sich vielmehr um ein Regelwerk, welches den staatlichen Rechtsdokumenten untergeordnet ist. 

Das Sozialgesetzbuch stellt dabei die Grundlage des Satzungsrechts der DGUV dar. Der Paragraf 15 SGB VII regelt, dass durch die Unfallversicherungsträger Vorschriften zu Maßnahmen erlassen werden dürfen, welche Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten verhüten sowie eine effektive erste Hilfe sicherstellen. Die jeweiligen Vorschriften müssen sich dabei für eine Prävention eignen und sich auf Aspekte beziehen, welche die staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz nicht bereits erfassen. 

Der Aufbau des Regelwerks der DGUV

Generell setzt sich das Regelwerk der DGUV allerdings nicht ausschließlich aus Regeln zusammen. Es umfasst ebenfalls drei weitere Kategorien, nämlich die DGUV Grundsätze, Informationen und Vorschriften. 

Im groben Zusammenhang werden die Dokumente, welche durch die DGUV veröffentlicht werden, oft allgemeinhin Unfallverhütungsvorschriften genannt. Allerdings bezieht sich diese Bezeichnung korrekterweise ausschließlich auf die DGUV Vorschriften. 

Wann müssen die DGUV Vorschriften eingehalten werden?

Wann eine Rechtskraft beziehungsweise eine Verbindlichkeit des Regelwerks der DGUV gegeben ist, ist von der jeweiligen Kategorie abhängig. 

Den verbindlichen, früheren Vorschriften zur Unfallverhütung entsprechen im Grunde ausschließlich die DGUV Vorschriften. Die anderen Dokumente, welche die DGUV veröffentlicht, sind nicht verbindlich. 

Somit zeigen sich die Vorschriften hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit von der DGUV stets als rechtsverbindlich. Diese sind mit den ehemaligen Unfallverhütungsvorschriften gleichzusetzen. Keine Rechtsverbindlichkeit weisen im Gegensatz dazu jedoch die Grundsätze, Informationen und Regeln der DGUV auf. 

Es besteht dennoch die Möglichkeit, dass sich eine Rechtsverbindlichkeit für eine DGUV Regel einstellen kann, nämlich, wenn ein expliziter Verweis in einer DGUV Vorschrift auf diese vorliegt. 

Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Unverbindlichkeit nicht dazu führen sollte, dass die Grundsätze, Informationen und Regeln nicht ernst genommen oder sogar vollkommen ignoriert werden. In ihnen besteht schließlich eine überaus große Hilfe bei der Orientierung im Bereich des Arbeitsschutzrechtes, welches sich als durchaus komplex gestaltet. 

Auch, wenn sich die Dokumente der DGUV zu großen Teilen durch einen freiwilligen Charakter auszeichnen, ist es mehr als sinnvoll, diese zu beachten. 

Verstoß gegen DGUV Vorschriften

Ob die Vorschriften der DGUV eingehalten werden, wird durch die UVT, die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger im Rahmen der dguv-pruefung kontrolliert. Diese Überprüfungen können sowohl angekündigt als auch überraschend stattfinden. Der Unfallhergang wird außerdem in der Regel durch den zuständigen Unfallversicherungsträger untersucht, wenn sich Arbeitsunfälle in einem Betrieb häufen oder ein schwerwiegender Unfall eingetreten ist. 

Unternehmen, welche die Vorschriften der DGUV missachten, drohen juristische Konsequenzen. Diese können sowohl in Bußgeldern als auch in Freiheits- oder Geldstrafen bestehen. Daneben können gegen die Unternehmen unter Umständen auch Regressansprüche geltend gemacht werden. 

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay 

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