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Sensible und persönliche Daten, wie Nutzungsdaten, Passwörter, Dokumente und Fotos sollten nur für ihren Besitzer zugänglich sein – dies ist besonders in Unternehmen hinsichtlich der geltenden Datenschutzrichtlinien von großer Bedeutung. Sollen Tablet, Rechner oder Smartphone endgültig entsorgt werden, müssen die auf ihnen vorhandenen Daten deswegen sorgfältig und sicher gelöscht werden.

Es ist nicht ausreichend, die Daten auf einem Computer einfach nur in den Papierkorb zu verschieben. Schließlich werden nur zwei Klicks benötigt, um die gelöschten Dateien wiederherzustellen. Allerdings ist es auch nicht damit getan, den Papierkorb ordnungsgemäß zu leeren. Die Dateien werden dadurch nämlich nicht von der Festplatte entfernt. Vielmehr wird lediglich die Freigabe von Speicherplatz der ursprünglichen Dateien erzielt und der Benutzer kann diese nicht mehr sehen.

Es gibt Unternehmen, die sich auf den Ankauf von gebrauchter Unternehmens-Hardware

Spezialisiert haben und somit einen seriösen Umgang damit sicherstellen. Was es bei der Entsorgung von alter Hardware generell zu beachten gilt, zeigt der folgende Beitrag.

Löschen reicht nicht aus

Wenn keine Überschreibung des neu freigegebenen Speicherplatzes stattfindet, können die Daten, die eigentlich gelöscht wurden, durch bestimmte Softwareprogramme problemlos wiederhergestellt werden. Bei dem Formatieren der Festplatte verhält es sich ähnlich – es wird lediglich das Inhaltsverzeichnis des Dateisystems entfernt, allerdings verbleiben die Daten bis zu einem Überschreiben auf dem Speichermedium und können somit auch wiederhergestellt werden.

Eine herkömmliche HDD Festplatte nutzt einen Magnetspeicher. Die Abspeicherung der Daten geschieht auf rotierenden Scheiben. Das Überschreiben mithilfe von Programmen ist bei diesen recht unkompliziert. Die Informationen sind erst nach der abgeschlossenen Überschreibung sicher gelöscht.

Die richtige Entsorgung alter Hardware

Einige Unternehmen führen eine physische Zerstörung ihrer alten Datenträger aus. Für Privatpersonen ist dieses Vorgehen in der Regel nicht nötig. Auf das Überschreiben der Daten sollten aber auch Verbraucher keinesfalls verzichten. Denn die Mülldeponien haben zwar den Auftrag zur Vernichtung, aber eine hundertprozentige Sicherheit, dass die Datenträger nicht in falsche Hände gelangen, gibt es nicht.

Soll der Datenträger physisch zerstört werden, beispielsweise durch die Bearbeitung mit einem Hammer, sollte dabei vorsichtig vorgegangen werden. Dies ist auch der Rat des BSI, des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Einige Hersteller von Festplatten nutzen nämlich Glasscheiben in ihren Datenträgern. Eine Gefahr für Splitter besteht auch bei DVDs und CDs in hohem Maße. Daher sollte die Zerstörung nur mit Schutzbrille und Arbeitshandschuhen vorgenommen werden. Es muss darüber hinaus darauf geachtet werden, dass wirklich jeder einzelne der Speicherchips zerstört wird – nur so ist der USB-Stick beziehungsweise der SSD-Speicher wirklich nicht mehr auszulesen.

Bei der Entsorgung gebrauchter Hardware gilt grundsätzlich, dass Datenträger, wie beispielsweise USB-Sticks, nicht in den Restmüll, sondern zum Elektroschrott gehören. Elektroschrott wird zum Beispiel von lokalen Wertstoffhöfen angenommen. DVDs und CDs bilden dabei allerdings eine Ausnahme. Diese gehören nicht in den Elektroschrott, können aber in vielen Fällen in einem Fachhandel für Elektronik in den dafür vorgesehenen Boxen abgegeben werden.

Werden Mobilgeräte, Rechner oder Festplatten für eine fachgerechte Entsorgung zu einem Wertstoffhof gebracht, wird damit ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz geleistet. In den Geräten sind nämlich in vielen Fällen Giftstoffe vorhanden. Außerdem sind wertvolle Metalle enthalten, die recycelt werden können.

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