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Immobilienbesitzern, welche eine energetische Sanierung oder eine Modernisierung ihres Objekts durchführen möchten, können sich dabei heute zahlreichen verschiedenen Förderungen bedienen. 

Unterstützung bieten bei dem Vorhaben nämlich nicht nur die Kommunen, die Länder und der Bund, sondern zum Beispiel ebenfalls die Energieversorger. Diese unterstützen Hausbesitzer etwa in Form attraktiver Zuschüsse oder Darlehen bei einer Sanierung in Köln & Bonn

Durch die BEG, die Bundesförderung für effiziente Gebäude, welche vor kurzem neu eingeführt wurde, ist es nun außerdem wesentlich leichter, die passende Förderung für das individuelle Vorhaben auszuwählen. Durch diese werden die Möglichkeiten, welche die KfW und die BAFA in der Vergangenheit geboten haben, in einem einzigen Programm untergebracht. 

Veränderungen bei den Förderungen durch KfW und BAFA

Einige der Förderprogramme, welche sich in der Vergangenheit einer großen Beliebtheit erfreut haben, stehen durch die BEG-Einführung nun nicht mehr zur Verfügung. 

Zu diesen gehört beispielsweise das Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ der BAFA. Allerdings wurden die Förderprogramme keinesfalls vollständig verworfen, sondern lediglich in die Bundesförderung für effiziente Gebäude integriert. 

Attraktive Steuervorteile für die Sanierung in Anspruch nehmen

Durch die Bundesregierung fand außerdem schon im Jahr 2020 eine Optimierung der Steuervorteile im Bereich der Sanierungen statt. Im Zuge dieser kann ein steuerlicher Vorteil in Höhe von 20 Prozent in Anspruch genommen werden. Die maximale Summe beträgt 40.000 Euro. 

Profitiert werden kann von dieser Unterstützung sowohl bei umfassenden Sanierungen als auch bei der Durchführung von einzelnen Maßnahmen. Verteilt wird der Steuervorteil dabei über eine Dauer von drei Jahren. 

Die Kosten, die für die Sanierung angefallen sind, müssen dann lediglich in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Es ist jedoch die Voraussetzung zu erfüllen, dass das Objekt, welches saniert wird, ein Alter von mindestens 10 Jahren aufweist und selbst bewohnt wird. 

Neue Heizungsanlage – Attraktive Zuschüsse nutzen

Im Rahmen der neuen BEG EM kann eine besonders attraktive Förderung etwa für die Installation einer neuen Heizungsanlage genutzt werden. Die Zuschüsse betragen in diesem Programm zwischen 20 und 55 Prozent, wenn eine reine Umweltheizung oder eine Gas-Hybridheizung eingebaut wird. 

Die Sanierer erhalten darüber hinaus jedoch ebenfalls einen Bonus von zehn Prozent, wenn diese gleichzeitig auch den Austausch einer vorhandenen Ölheizung vornehmen. Der Zuschuss lässt sich außerdem um weitere fünf Prozent erhöhen, wenn Maßnahmen umgesetzt werden, die sich aus einem individuellen Sanierungsplan, der von einem Energieberater erstellt wurde, ausgeführt werden. 

Förderungen durch die Kommunen und Länder

Diejenigen, die planen, ihre Immobilie zu sanieren, sollten dabei jedoch auch Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten der Länder und Kommunen einholen. Zum Teil kann bei diesen sogar eine Kombination mit weiteren Unterstützungen realisiert werden. 

Um von den zur Verfügung stehenden Förderungen bestmöglich zu profitieren, sind somit sämtliche individuelle Möglichkeiten zu berücksichtigen. Besonders empfehlenswert ist es in diesem Zusammenhang auch, eine fachmännische Energieberatung in Anspruch zu nehmen – der Energieberater weiß schließlich ganz genau, welche Förderungen für welche Maßnahmen verfügbar sind.  

Doch unabhängig davon, wie sich die individuelle Förderungssituation auch gestalten mag: Als lohnenswert erweist sich eine energetische Sanierung nahezu immer. Schließlich geht diese nicht nur mit reduzierten Verbrauchswerten der Immobilie einher, sondern auch für einen geringeren Ausstoß an CO2-Emissionen und niedrigeren Heizkosten. 

Foto von JenkoAtaman@stock.adobe.com

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